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   BGH, 29.06.1988 - IVb ZB 61/85   

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https://dejure.org/1988,6937
BGH, 29.06.1988 - IVb ZB 61/85 (https://dejure.org/1988,6937)
BGH, Entscheidung vom 29.06.1988 - IVb ZB 61/85 (https://dejure.org/1988,6937)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 1988 - IVb ZB 61/85 (https://dejure.org/1988,6937)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rentenanwartschaften der gesetzlichen Rentenversicherung - Erweiterte Honorarverteilung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein - Durchführung des Versorgungsausgleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 01.07.1981 - IVb ZB 659/80

    Versorgungsausgleich bei Zeitsoldaten

    Auszug aus BGH, 29.06.1988 - IVb ZB 61/85
    Hierbei handelt es sich aber um Entwicklungen, die außerhalb des gewöhnlichen Verlaufs der maßgeblichen Verhältnisse liegen; ihre Berücksichtigung mag es allenfalls rechtfertigen, die Versorgungsanrechte des Ehemannes bei der EHV nicht als Anwartschaften, sondern als bloße Aussichten zu werten (vgl. dazu etwa Senatsbeschluß BGHZ 81, 100, 103).
  • BGH, 26.05.1982 - IVb ZB 718/81

    Rechtsnatur der Leistungen der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes;

    Auszug aus BGH, 29.06.1988 - IVb ZB 61/85
    Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein geht selbst nicht davon aus, daß die Leistungen der EHV solche der betrieblichen Altersversorgung seien, meint aber, sie seien "ihrer Struktur nach" mit denjenigen der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes vergleichbar, die nach der Rechtsprechung (BGHZ 81, 152, 155 f; 84, 158, 163 f [BGH 26.05.1982 - IVb ZB 718/81]) der Unverfallbarkeitsregelung des Gesetzes unterlägen.
  • BGH, 03.06.1981 - IVb ZB 529/80

    Versorgungsausgleich bei Anwartschaften der Zusatzversorgung des öffentlichen

    Auszug aus BGH, 29.06.1988 - IVb ZB 61/85
    Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein geht selbst nicht davon aus, daß die Leistungen der EHV solche der betrieblichen Altersversorgung seien, meint aber, sie seien "ihrer Struktur nach" mit denjenigen der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes vergleichbar, die nach der Rechtsprechung (BGHZ 81, 152, 155 f; 84, 158, 163 f [BGH 26.05.1982 - IVb ZB 718/81]) der Unverfallbarkeitsregelung des Gesetzes unterlägen.
  • BGH, 19.09.1984 - IVb ZB 921/80

    Zuordnung des Trägers einer Versorgung zu den öffentlich-rechtlichen

    Auszug aus BGH, 29.06.1988 - IVb ZB 61/85
    Da es sich bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein um eine öffentlich-rechtliche Körperschaft handelt, ist Ausgleichsform das Quasisplitting gemäß § 1 Abs. 3 VAHRG (vgl. Senatsbeschluß BGHZ 92, 152).
  • BGH, 28.05.1986 - IVb ZB 63/82

    Zulässigkeit des Teilausschlusses des Versorgungsausgleichs

    Auszug aus BGH, 29.06.1988 - IVb ZB 61/85
    Da die Ehefrau die amtsgerichtliche Entscheidung nicht angefochten hat, kann sie mit der weiteren Beschwerde nur eine Abänderung zu ihren Ungunsten bekämpfen, nicht aber erreichen, daß sie gegenüber der amtsgerichtlichen Entscheidung bessergestellt wird (vgl. etwa Senatsbeschluß vom 28. Mai 1986 - IVb ZB 63/82 - FamRZ 1986, 890, 891 m.w.N.).
  • BGH, 23.09.1987 - IVb ZB 18/85

    Bewertung der Bayerischen Apothekerversorgung

    Auszug aus BGH, 29.06.1988 - IVb ZB 61/85
    Die Frage der Dynamik kann aus verfahrensrechtlichen Gründen dahinstehen, weil eine dadurch veranlaßte Höherbewertung (vgl. etwa Senatsbeschluß vom 23. September 1987 - IVb ZB 18/85 - FamRZ 1987, 1241) nicht berücksichtigt werden könnte.
  • BGH, 28.05.1986 - IVb ZB 85/83

    Ausgleich von wegfallenden Anwartschaften auf landwirtschaftliches Altersgeld

    Auszug aus BGH, 29.06.1988 - IVb ZB 61/85
    Soweit dies nicht der Fall ist, hat der Senat bereits mehrfach eine - auch ausdehnende - Anwendung der Unverfallbarkeitsregelung abgelehnt (vgl. für Landwirte: Beschluß vom 28. Mai 1986 - IVb ZB 85/83 - FamRZ 1986, 892, 893; für Seelotsen: Beschluß vom 23. September 1987 - IVb ZB 86/85 - BGHR BGB § 1587 a Abs. 2 Nr. 4 Seelotse 1 = FamRZ 1988, 51, 52 f).
  • BGH, 23.09.1987 - IVb ZB 86/85

    Einbeziehung von Versorgungsanwartschaften im Seelotswesen

    Auszug aus BGH, 29.06.1988 - IVb ZB 61/85
    Soweit dies nicht der Fall ist, hat der Senat bereits mehrfach eine - auch ausdehnende - Anwendung der Unverfallbarkeitsregelung abgelehnt (vgl. für Landwirte: Beschluß vom 28. Mai 1986 - IVb ZB 85/83 - FamRZ 1986, 892, 893; für Seelotsen: Beschluß vom 23. September 1987 - IVb ZB 86/85 - BGHR BGB § 1587 a Abs. 2 Nr. 4 Seelotse 1 = FamRZ 1988, 51, 52 f).
  • BGH, 20.09.1995 - XII ZB 87/94

    Einbeziehung von Anwartschaften der erweiterten Honorarverteilung der

    Der Senat hat bereits entschieden, daß beim EHV erworbene Versorgungsanrechte gemäß § 1 Abs. 3 VAHRG in den öffentlich-rechtlichen Aus gleich einzubeziehen sind (Beschluß vom 29. Juni 1988 - IVb ZB 61/85 - EzFamR BGB § 1587a Nr. 50).
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